Stationäre Aufnahmemöglichkeiten in die
Medis Vitalis Klinik Bad Kissingen
Damit Sie mit wenig bürokratischen Aufwand zu uns kommen können, sollten Sie folgende Hinweise für die stationäre Aufnahme in unserer Einrichtung berücksichtigen:
1. Anschlussheilbehandlungen
Patienten können nach einer Operation (z.B. wegen einer bösartigen Erkrankung oder wegen eines orthopädischen Leidens) stationär in unsere Einrichtung aufgenommen werden. Die entsprechenden Anträge werden Ihnen von den Kostenträgern zur Verfügung gestellt und von dem Sozialdienst des Akutkrankenhauses ausgefüllt. Das Wahlrecht des Versicherten bei der Auswahl der Einrichtung ist im Sozialgesetzbuch IX (Paragraph 9, Absatz 1) gesetzlich festgeschrieben und wird daher vom Kostenträger berücksichtigt.
2. Rehabilitationsbehandlungen
Patienten, die eine Rehabilitationsmaßnahme in der Medis Vitalis Klinik Bad Kissingen durchführen möchten, füllen zunächst den Antrag auf stationäre Rehabilitation aus. Ist der Patient noch berufstätig, ist die Deutsche Rentenversicherung als Kostenträger zuständig. Daher wird der Antrag der Deutschen Rentenversicherung ausgefüllt. Ist der Patient nicht mehr berufstätig, ist die entsprechende Krankenkasse des Versicherten der Kostenträger für die stationäre Rehabilitationsbehandlung. In diesem Fall wird der Antrag auf stationäre Rehabilitation von der Krankenkasse ausgefüllt. Zuständigkeitshalber werden die Anträge über den Hausarzt, der den Antrag stellt und medizinisch begründet, an den Kostenträger eingereicht.
3. Präventionsmaßnahmen
Präventionsmaßnahmen werden auf Eigeninitiative des Patienten durchgeführt. Um den finanziellen Zuschuss zu den Präventionsmaßnahmen zu erhalten, sollten Patienten, die eine Präventionsmaßnahme in unserer Einrichtung durchführen wollen, vor Beginn der Maßnahme mit ihrer Krankenkasse sprechen und den Zuschuss vor Beginn der Maßnahme beantragen.
4. Stationäre Kuren
Patienten, die eine stationäre Kurmaßnahme in unserer Einrichtung durchführen möchten, können in der Medis Vitalis Klinik aufgenommen werden. Vor Beginn der stationären Kur ist hierfür von der Krankenkasse ein Kurarztschein erforderlich, damit die Anwendungen und Therapien über den Kurarztschein bei der entsprechenden Krankenkasse von uns abgerechnet werden können. Die Betreuung dieser Patienten erfolgt bei uns über einen Kurarzt, der dafür zuständig ist.
5. Verordnung von Anwendungen und Therapien auf Rezept des Hausarztes
Patienten, die in unserer Einrichtung stationär behandelt werden, können zusätzlich zu bereits verordneten Anwendungen auch Therapien durchführen, wenn diese auf Rezept des Hausarztes verordnet wurden. Die Abrechnung dieser Therapien erfolgt direkt über die Verwaltung des Klinikums mit den jeweiligen Kassen.
6. Durchführung von Sanatoriumsbehandlungen und Behandlung von Privatpatienten
Die Aufnahme von Privatpatienten in unserer Einrichtung ist unproblematisch. Privatpatienten benötigen lediglich die Genehmigung ihrer Kasse zur Durchführung einer stationären Behandlung da unsere Einrichtung beihilfefähig ist
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Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihre Gesundheit! |
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